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Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein

Hier finden Sie weitere Informationen über die Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde

Lotterien

Die NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG, Andreas Gayk Straße 19/21, 24103 Kiel verfügt über eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein - Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

unter deren Aufsicht die NordwestLotto Schleswig-Holstein (LOTTO Schleswig-Holstein) steht, zur Veranstaltung der staatlich veranstalteten Lotterien, insbesondere die Lotterien LOTTO 6aus49, Spiel 77, Super6, Eurojackpot, GlücksSpirale, Die Sieger-Chance, BINGO! - Die Umweltlotterie, KENO, plus 5, TOTO und Sofortlotterien. LOTTO Schleswig-Holstein führt diese gemäß § 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) durch.

Der direkte Aufruf der Internetdomain der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde erfolgt über den folgenden Link:

Glücksspielaufsichtsbehörde